Weder in der staatlich anerkannten Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn noch in der Facharzt-Weiterbildung wird die Kinder- und Jugendtherapie-Weiterbildung ausreichend angeboten, um später die Berechtigung zu erhalten, Kinder und Jugendliche behandeln zu dürfen (unter 18 Jahre).
Deshalb ist es sinnvoll) die Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung zu machen.
Beachten Sie aber, dass Verhaltenstherapeuten die verhaltenstherapeutische
Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung wählen müssen und Psychodynamiker
die tiefenpsychologich-analytische.
Sie benötigen 200 Stunden Theorie und 5 selbst durchgeführte Therapien unter Supervision eines anerkannten Kinder- und Jugendtherapiesupervisors.
Bitte wählen Sie aus den Kursreihen unseres Jahresprogramms die entsprechende Kursreihe aus.
Hier eine aktuelle Information:


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