Weder in der staatlich anerkannten Ausbildung zur/zum Psychologischen PsychotherapeutIn noch in der Facharzt-Weiterbildung wird die Kinder- und Jugendtherapie-Weiterbildung ausreichend angeboten, um später die Berechtigung zu erhalten, Kinder und Jugendliche behandeln zu dürfen (unter 18 Jahre).

Deshalb ist es sinnvoll) die Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung zu machen.

Beachten Sie aber, dass Verhaltenstherapeuten die verhaltenstherapeutische
Kinder- und Jugendtherapie-Zusatzausbildung wählen müssen und Psychodynamiker
die tiefenpsychologich-analytische.

Sie benötigen 200 Stunden Theorie und 5 selbst durchgeführte Therapien unter Supervision eines anerkannten Kinder- und Jugendtherapiesupervisors.

Bitte wählen Sie aus den Kursreihen unseres Jahresprogramms die entsprechende Kursreihe aus.

Hier eine aktuelle Information:

Kinder und Jugendtherapie-
Zusatzausbildung
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