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Kinder- und Jugendtherapie

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie gibt es als staatlich anerkannte Ausbildung in der psychodynamischen Orientierung (tiefenpsychologisch bzw. analytisch) schon seit vielen Jahren in Deutschland und damit eine beachtliche Zahl ausgebildeter Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten – im Vergleich zu den Erwachsenentherapeuten allerdings immer noch zu wenig.

 
Bis zum Erlass des "Psychotherapiegesetzes" (KJPsychTh-AprV) von 1998 gab es keine vollausgebildeten Kinder- und Jugendtherapeuten. Erwachsenentherapeuten machten bis dahin eine 100-stündige Zusatzausbildung und durften dann mit den Krankenkassen auch die Behandlung von Kindern und Jugendlichen abrechnen. Dieser Weg ist auch heute noch approbierten Psychologischen Psychotherapeuten möglich, allerdings mit einer 200-stündigen Zusatzausbildung.
 
Deshalb haben Diplom-PsychologInnen die Wahl zwischen
 
  • Erwachsenen-Ausbildung + 200-Stunden-Zusatzausbildung (Vorteil: Sie dürfen auch Erwachsenen behandeln, Nachteil: Es wird etwas teuerer)
  • Kinder- und Jugendlichen-Vollausbildung (Vorteil: bessere Qualifikation im Kinder- und Jugendlichenbereich, insgesamt etwas billiger, Nachteil: man darf keine Erwachsenen behandeln)
Diplom-Pädagogen, Diplom-Sozialpädagogen (auch Master, Magister mit Hauptfach Pädagogik) sowie Lehrer mit erster Staatsprüfung an Grund-, Haupt- und Realschulen können zur Ausbildung für die Kinder- und Jugendlichentherapie zugelassen werden. Diese endet mit einer staatlichen Approbationsprüfung. Diese Berufe haben keinen Zugang zur Approbation als Psychologische Psychotherapeuten mit Berechtigung zur Erwachsenentherapie.
Mit einem Bachelor-Abschluss ist keine Zulassung zur Psychotherapieausbildung möglich.
 
Die KJPsychTh-AprV legt folgenden Inhalt und Umfang der Ausbildung fest:
 
600 Stunden Theorie, davon
     200 Stunden Grundlagen der Psychotherapie
     400 Stunden im Vertiefungsfach (psychodynamisch oder verhaltenstherapeutisch)
600 Stunden selbst durchgeführte Therapien unter
150 Stunden Supervision (davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision)
120 Stunden Selbsterfahrung (einzeln und in der Gruppe)
 
Praktische Tätigkeit:
1200 Stunden Praktikum in einer Kinderpsychiatrischen Klinik
600 Stunden Praktikum in einer kinderpsychotherapeutischen Klinik oder Praxis
sowie 930 weitere Stunden Ausbildung,
insgesamt also 4200 Stunden
 
in 3 Jahren (ganztags) oder 5 Jahren (berufsbegleitend).
 
CIP (Centrum für integrative Psychotherapieausbildung) bietet staatlich anerkannte Ausbildungen:
 
zur/zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en mit den Vertiefungen
Analytische Psychotherapie
Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Verhaltenstherapie
 
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